Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten in puncto Sicherheit und Gesundheit unterweisen. Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften.
Unterweisungen werden vor der Aufnahme einer Tätigkeit (Erstunterweisung) und danach in regelmäßigen Abständen (Wiederholungsunterweisung) durchgeführt. Die Durchführung dieser Unterweisungen ist gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Unfallversicherungsträgern nachzuweisen.
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GBU 2
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