1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen (Angebote, Auftragsannahme und Geschäfte) erfolgen aufgrund der nachstehenden AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung durch HOMERSAFETY.
2. Angebote
Die Angebote des HOMERSAFETY haben soweit nicht anders angegeben eine 2- monatige Gültigkeit. Die Angebotsabgabe kann in elektronischer (pdf-File) oder in Papierform erfolgen. Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei der Erteilung des schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind mit dem Auftrag gesondert auszuweisen.
3. Lieferumfang
Für den Umfang der Lieferung und die Ausführung des Auftrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden maßgebend. HOMERSAFETY ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese den Gesamtumfang des Auftrages nicht maßgebend beeinflussen. Der Kunde hat diese anzunehmen. Nach Auftrags-/ Projektende werden die Dateien, in Absprache mit dem Auftraggeber auf handelsüblichen Datenträgern (Diskette / CD-Rom), in Papierform oder per e-Mail zur Verfügung gestellt. Die Art und Weise wird vertraglich geregelt. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Außerdem erhält der Auftraggeber alle notwendigen Passwörter, Beschreibungen oder sonstige zur Nutzung der Daten notwendigen Angaben. Alle Vorlagen und Entwürfe, welche durch HOMERSAFETY erarbeitet wurden, sind bis zum Projektabschluss bzw. bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum von HOMERSAFETY.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Teilaufträge sind mit entsprechend ausgewiesenen Teilpreisen angegeben.
(2) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 20 Tage ohne Abzug. Gültigkeit hat der Tag des Rechnungseinganges.
(3) In gesonderten Fällen behält sich HOMERSAFETY das Recht vor, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Bei vereinbarter Projektteilleistungszahlung sind die vereinbarten Teilbeträge vereinbarungsgemäß zu zahlen. Abweichende Abmachungen über Zahlungsart und Preise sind schriftlich auf der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung festzuhalten und müssen mit denen im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesenen Bedingungen übereinstimmen. Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist HOMERSAFETY berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als durchschnittlichen Verzugsschaden für den entsprechenden Zeitraum zu verlangen. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder wählt er eine andere als im Auftrag vereinbarte Zahlungsweise oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so kann HOMERSAFETY die sofortige Zahlung aller aus der Geschäftsbedingung stammenden Forderungen verlangen. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HOMERSAFETY berechtigt, die Leistung / das Werk zurückzunehmen und der Leistung entsprechenden Schadensersatz zu fordern.
5. Gewährleistung, Schadensersatz und Haftung
(1) HOMERSAFETY hat alle seine Leistungen mit der ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.
(2) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich schriftlich binnen 10 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
(3) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von HOMERSAFETY innerhalb angemessener Frist zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
(4) Für Mängel der Leistung / des Werkes haftet HOMERSAFETY nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 633 ff. BGB). HOMERSAFETY ist für die Inhalte der Leistung, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist HOMERSAFETY nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte HOMERSAFETY wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Leistung resultieren, verpflichtet sich der Kunde, HOMERSAFETY von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und HOMERSAFETY die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(5) Für die von HOMERSAFETY ermittelten Daten/ Befragungen und Auswertungen kann HOMERSAFETY keine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.
(6) Die Daten und Ergebnisse sowie Kundennamen von Exklusiv- Analysen werden von HOMERSAFETY streng vertraulich behandelt. Die Weitergabe an Dritte ist in Abstimmung mit dem Erst- Auftraggeber und schriftlicher Genehmigung des Erst- Auftraggebers gestattet.
6. Rücktritt vom Vertrag
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden anteilig von HOMERSAFETY berechnet und dem Schuldner in Rechnung gestellt.
(2) Bei Verzug von HOMERSAFETY mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
(3) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch HOMERSAFETY unmöglich macht oder erheblich behindert, ist HOMERSAFETY zum Vertragsrücktritt berechtigt.
(4) Ist HOMERSAFETY zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom HOMERSAFETY erbrachten Leistungen anteilsmäßig zu honorieren.
7. Arbeitsort und Vertragsrealisierung
(1) Wenn nicht anders vereinbart, wird das Projekt bei HOMERSAFETY bearbeitet. Somit werden die anfallenden Nebenkosten mit der Abschlussrechnung fällig.
(2) HOMERSAFETY kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subunternehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des HOMERSAFETY Aufträge erteilen. Für Subunternehmer gelten die gleichen Vertragsbedingungen gegenüber dem HOMERSAFETY, wie die des HOMERSAFETY gegenüber dem Auftraggeber. Alle Daten, die durch Subunternehmer erstellt oder entwickelt werden gehen nach Vertragsende und vollständigen Zahlung in das Eigentum des HOMERSAFETY über. Ferner sind alle Subunternehmer zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt. Sollten Daten an Dritte weitergegeben werden oder die Geheimhaltung verletzt so wird HOMERSAFETY entsprechen Schadensersatz verlangen. Forderungen das Auftraggebers die auf die Nicht- Einhaltung der Geheimhaltung oder durch Weitergabe von Daten an Dritte des Subunternehmer zurückzuführen sind, werden an den Subunternehmer weitergeben. Weitere Vereinbarungen zwischen HOMERSAFETY und dem Subunternehmer können innerhalb der Beauftragung getroffen werden.
(3) Ist der Arbeitsort der Vertragserfüllung (z.B. im Falle von Dienstleistungen, die beim Auftraggeber durchgeführt werden müssen) nicht am Sitz des HOMERSAFETY werden Anfahrtskosten, Übernachtungskosten und weitere Kosten, die durch diese Auftragserfüllung anfallen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
8. Ansprüche
Schadensansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen HOMERSAFETY ausgeschlossen.
9. Datenschutz
(1) HOMERSAFETY darf die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung Ihrer Werbematerialien verarbeiten und nutzen, soweit der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht oder Exklusiv- Aufträge für den Kunden durchgeführt wurden.
(2) HOMERSAFETY ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
(3) HOMERSAFETY ist auch zur Geheimhaltung seiner sonstigen dem Auftrag zuzuordnenden Tätigkeiten verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist HOMERSAFETY berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
(4) Diese Datenschutzklausel gilt auch für Subunternehmer (Unterauftragnehmer) von HOMERSAFETY.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz vom HOMERSAFETY sofern die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Auf dem vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
11. Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von HOMERSAFETY auf Dritte zu übertragen.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).